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   BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73   

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https://dejure.org/1973,4844
BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73 (https://dejure.org/1973,4844)
BGH, Entscheidung vom 05.06.1973 - 4 StR 234/73 (https://dejure.org/1973,4844)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 1973 - 4 StR 234/73 (https://dejure.org/1973,4844)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit bei Verletzung mehrerer Straftatbestände zur gleichen Zeit - Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 266/62

    Tateinheit von Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 24 Abs. 1 Nr. 1 oder 2

    Auszug aus BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73
    Die minderschwere Dauerstraftat des unerlaubten Waffenführens konnte diese selbständigen Straftaten nicht zu einer einheitlichen Tat verbinden (vgl. BGHSt 1, 67, 70; 18, 66, 69).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73
    Diese Voraussetzungen hat der Senat zwar in ständiger Rechtsprechung bei den Straftaten angenommen, die ein Kraftfahrer mit seinem Kraftfahrzeug im Verlauf einer einzigen ununterbrochenen Fluchtfahrt gegenüber den ihn (unmittelbar) verfolgenden und sich ihm entgegenstellenden Polizeibeamten im Zusammenhang mit weiteren Verstößen gegen Verkehrsvorschriften begangen hat (sog. "Polizeiflucht" vgl. BGHSt 22, 67, 76 mit Nachweisen; Urteile vom 24. August 1972 - 4 StR 296/72 -, vom 3. Oktober 1972 - 4 StR 404/72 - und vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73).
  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62

    Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung,

    Auszug aus BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73
    Tateinheit ist nicht schon dann gegeben, wenn mehrere Straftatbestände zur gleichen Zeit verletzt werden; notwendig ist außerdem, daß dies durch dieselbe Willensbetätigung (Handlung) geschieht (vgl. BGHSt 18, 29, 32 ff mit Nachweisen).
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73
    Der fliehende Kraftfahrer, der nicht aufgeben will, ist von seinem Fahrzeug und dessen Möglichkeiten abhängig; davon werden sein Fluchtweg und sein strafbares Verhalten weitgehend mitbestimmt; er wird gewissermaßen in das Tatgeschehen hineingedrängt, das sich nicht zuletzt deshalb "bei natürlicher Betrachtungsweise auch für einen Dritten als ein einheitliches zusammengehöriges Tun erkennbar macht" (vgl. BGHSt 4, 219, 220).
  • BGH, 19.12.1950 - 2 StR 30/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73
    Die minderschwere Dauerstraftat des unerlaubten Waffenführens konnte diese selbständigen Straftaten nicht zu einer einheitlichen Tat verbinden (vgl. BGHSt 1, 67, 70; 18, 66, 69).
  • BGH, 10.04.1973 - 4 StR 118/73

    Tateinheit zwischen dem Dauerdelikt des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und/oder der

    Auszug aus BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73
    Diese Voraussetzungen hat der Senat zwar in ständiger Rechtsprechung bei den Straftaten angenommen, die ein Kraftfahrer mit seinem Kraftfahrzeug im Verlauf einer einzigen ununterbrochenen Fluchtfahrt gegenüber den ihn (unmittelbar) verfolgenden und sich ihm entgegenstellenden Polizeibeamten im Zusammenhang mit weiteren Verstößen gegen Verkehrsvorschriften begangen hat (sog. "Polizeiflucht" vgl. BGHSt 22, 67, 76 mit Nachweisen; Urteile vom 24. August 1972 - 4 StR 296/72 -, vom 3. Oktober 1972 - 4 StR 404/72 - und vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73).
  • BGH, 24.08.1972 - 4 StR 296/72

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - Widerstand gegen die

    Auszug aus BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73
    Diese Voraussetzungen hat der Senat zwar in ständiger Rechtsprechung bei den Straftaten angenommen, die ein Kraftfahrer mit seinem Kraftfahrzeug im Verlauf einer einzigen ununterbrochenen Fluchtfahrt gegenüber den ihn (unmittelbar) verfolgenden und sich ihm entgegenstellenden Polizeibeamten im Zusammenhang mit weiteren Verstößen gegen Verkehrsvorschriften begangen hat (sog. "Polizeiflucht" vgl. BGHSt 22, 67, 76 mit Nachweisen; Urteile vom 24. August 1972 - 4 StR 296/72 -, vom 3. Oktober 1972 - 4 StR 404/72 - und vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73).
  • BGH, 03.10.1972 - 4 StR 404/72

    Verhalten im Rahmen einer "Polizeiflucht" als natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 05.06.1973 - 4 StR 234/73
    Diese Voraussetzungen hat der Senat zwar in ständiger Rechtsprechung bei den Straftaten angenommen, die ein Kraftfahrer mit seinem Kraftfahrzeug im Verlauf einer einzigen ununterbrochenen Fluchtfahrt gegenüber den ihn (unmittelbar) verfolgenden und sich ihm entgegenstellenden Polizeibeamten im Zusammenhang mit weiteren Verstößen gegen Verkehrsvorschriften begangen hat (sog. "Polizeiflucht" vgl. BGHSt 22, 67, 76 mit Nachweisen; Urteile vom 24. August 1972 - 4 StR 296/72 -, vom 3. Oktober 1972 - 4 StR 404/72 - und vom 10. April 1973 - 4 StR 118/73).
  • BGH, 01.02.2017 - 4 StR 401/16

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Konkurrenzen)

    Hier allerdings könnte entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts ein (weiteres) tatmehrheitliches Entfernen vom Unfallort gegeben sein, weil sich der Angeklagte nach Beendigung der Fluchtfahrt zu Fuß vom Unfallort entfernt hat (vgl. OLG Hamm, VRS 18, 113, 114; vgl. auch BGH, Urteil vom 5. Juni 1973 - 4 StR 234/73, VRS 45, 177).
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